Charta für Kinder im Krankenhaus

"Das Recht auf bestmögliche medizinische Behandlung ist ein fundamentales Recht, besonders für Kinder."
(UNESCO)

Ein Krankenhausaufenthalt ist für Kinder jeden Alters eine tiefgreifende Erfahrung. Sehr oft geraten sie aus dem Gleichgewicht und verhalten sich plötzlich ganz anders als zu Hause. Die ungewohnte Umgebung und die vielen unbekannten Gesichter wirken einschüchternd. Viele haben Angst vor Schmerzen oder der Trennung von ihren Eltern. Sie fürchten sich vor der Behandlung oder einem notwendigen Eingriff.

Die körperlichen, emotionalen und seelischen Bedürfnisse von Kindern von 0 bis 18 Jahren sind je nach Alter und Entwicklungsstufe völlig unterschiedlich. Die Einbeziehung der Eltern und die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse eines Kindes erfordern vom Krankenhauspersonal eine qualifizierte Ausbildung, Erfahrung und Einfühlungsvermögen.

Richtlinie für die Arbeit in der Kinderklinik ist die Europäische Charta für die Rechte des Kindes im Krankenhaus, welche im Jahr 1988 von der 1. Europäischen Konferenz der Kind und Krankenhaus-Initiativen in Leiden/NL ausgearbeitet und verabschiedet wurde. Sie fasst in zehn Punkten die Rechte der Kinder im Krankenhaus zusammen. Diese Charta befindet sich in Übereinstimmung mit entsprechenden Artikeln der UN-Konvention über die Rechte des Kindes aus dem Jahre 1989. Die 10 Punkte der Charta lauten:

Charta für Kinder im Krankenhaus

  1. Kinder sollen nur dann in ein Krankenhaus aufgenommen werden, wenn die medizinische Behandlung, die sie benötigen, nicht ebenso gut zu Hause oder in einer Tagesklinik erfolgen kann.
  2. Kinder im Krankenhaus haben das Recht, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben.
  3. Bei der Aufnahme eines Kindes ins Krankenhaus soll allen Eltern die Mitaufnahme angeboten werden, und ihnen soll geholfen und sie sollen ermutigt werden zu bleiben. Eltern sollen daraus keine zusätzlichen Kosten oder Einkommenseinbußen entstehen. Um an der Pflege ihres Kindes teilnehmen zu können, sollen Eltern über die Grundpflege und den Stationsalltag informiert werden. Ihre aktive Teilnahme daran soll unterstützt werden.
  4. Kinder und Eltern haben das Recht, in angemessener Art ihrem Alter und ihrem Verständnis entsprechend informiert zu werden. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um körperlichen und seelischen Stress zu mildern.
  5. Kinder und Eltern haben das Recht, in alle Entscheidungen, die ihre Gesundheitsfürsorge betreffen, einbezogen zu werden. Jedes Kind soll vor unnötigen medizinischen Behandlungen und Untersuchungen geschützt werden.
  6. Kinder sollen gemeinsam mit Kindern betreut werden, die von ihrer Entwicklung her ähnliche Bedürfnisse haben. Kinder sollen nicht in Erwachsenenstationen aufgenommen werden. Es soll keine Altersbegrenzung für Besucher von Kindern im Krankenhaus geben.
  7. Kinder haben das Recht auf eine Umgebung, die ihrem Alter und ihrem Zustand entspricht und die ihnen umfangreiche Möglichkeiten zum Spielen, zur Erholung und Schulbildung gibt. Die Umgebung soll für Kinder geplant, möbliert und mit Personal ausgestattet sein, das den Bedürfnissen von Kindern entspricht.
  8. Kinder sollen von Personal betreut werden, das durch Ausbildung und Einfühlungsvermögen befähigt ist, auf die körperlichen, seelischen und entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien einzugehen.
  9. Die Kontinuität in der Pflege kranker Kinder soll durch ein Team sichergestellt sein.
  10. Kinder sollen mit Takt und Verständnis behandelt werden, und ihre Intimsphäre soll jederzeit respektiert werden.

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