Das Ausbildungsziel

Das Ausbildungsziel beinhaltet nach § 3 des Krankenpflegegesetzes folgende Aspekte:

  • Erwerb fachlicher, personaler, sozialer und methodischer Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten
  • die Pflege ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten
  • die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen, die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen sind zu berücksichtigen

Lemgoer Klinikum


Die Ausbildung für die Pflege soll insbesondere dazu befähigen:

1. die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:

  • Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege
  • Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
  • Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen und ihren Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit
  • Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes

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2. die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:

  • eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen
  • Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation
  • Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen

3. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und dabei multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu entwickeln

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