Nachfolgend typische effektive Dosen durch medizinische Strahlenexposition durch Röntgen- und nuklearmedizinische Untersuchungen, veröffentlicht in der Orientierungshilfe für bildgebende Untersuchungen, verabschiedet in der 231. Sitzung der Strahlenschutzkomission am 9./10.12. 2008

1 Durchschnittliche natürliche Strahlenexposition in Deutschland: 2,1 mSv pro Jahr [BMU: Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2005, Unterrichtung durch die Bundesregierung (Parlamentsbericht), 2007] (äußere Exposition, natürliche Strahlenquellen, Ingestion und Radonexposition in Häusern).
2 In Anlehnung an die Europäische Kommission: Leitlinien für die Überweisung zur Durchführung von bildgebenden Verfahren, Strahlenschutz 118 (2001), S. 20.
3 Im Normalfall als diagnostische Maßnahme nicht gerechtfertigt.
4 Zur Berechnung der effektiven Dosen wurden die vom Bundesamt für Strahlenschutz 2003 veröffentlichten Referenzaktivitäten verwendet.
5 Unter Ruhebedingung; 4,7 mSv unter Belastung
Strahlenexposition von Personen durch nuklearmedizinisch untersuchte Patienten
Während das in einer nuklearmedizinischen Abteilung tätige Personal der personendosimetrischen Überwachung unterliegt, ist dies bei dem Personal anderer Abteilungen (z.B. Ärzten, Pflegepersonal, Transportdienst, MTA) sowie Angehörigen und anderen Kontaktpersonen, die in dem Zeitraum zwischen Injektion des Radionuklids und Untersuchung sowie nach der Untersuchung Kontakt zum Patienten haben, nicht der Fall.
- Dies führt zum Teil zu Verunsicherungen bezüglich der aus der Strahlenexposition resultierenden Gefährdung dieser Personen.
- Aus diesem Grund hat die Strahlenschutzkommission die Problematik aufgegriffen und für die häufigsten Untersuchungen und gebräuchlichsten Radiopharmaka unter Zugrundelegung realistischer Szenarien umfangreiche Dosisabschätzungen durchgeführt. Sie ist dabei zu folgenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen gelangt:
- Bei beruflich bedingten Patientenkontakten des Pflegepersonals auf der Krankenstation, des Stationsarztes bei der Untersuchung des Patienten, des transportierenden Personals sowie des eine Röntgenaufnahme durchführenden technischen Personals wird, wie von der EU empfohlen, eine jährliche effektive Dosis von 1 mSv nicht überschritten.
- Demzufolge sind keine besonderen Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich.
- Angehörige und andere Personen, die einen Patienten während der Untersuchung begleiten oder sich danach gemeinsam mit ihm in der Wohnung aufhalten, werden ebenfalls nur gering exponiert. Dabei wurde auch der enge Kontakt zwischen einer Mutter oder einer anderen Bezugsperson und einem Kind berücksichtigt.
- Gleiches trifft auf Personen zu, die einen Patienten im Krankenhaus besuchen und für dessen Mitpatienten.
- Für den Kanalisationsarbeiter, der in der Nähe einer nuklearmedizinischen Einrichtung tätig ist, und für das Wäschereipersonal, das mit der möglicherweise kontaminierten Bettwäsche in Kontakt kommen könnte, wurden ebenfalls nur geringe Strahlendosen abgeschätzt.
- Die Strahlenschutzkommission hat die entsprechende Empfehlung zur Strahlenexposition durch nuklearmedizinisch untersuchte Patienten in ihrer 152. Sitzung am 22./23. April 1998 verabschiedet.