
Der Patientenordner
Zur besseren Orientierung für Darmkrebspatienten und ihre Angehörigen gibt das Darmzentrum am Klinikum Herford einen Informations- und Dokumentationsordner heraus. Der Ordner soll einen ersten Überblick über diagnostische Methoden und Therapiemöglichkeiten von Darmkrebs vermitteln. Unterlagen, die während der Behandlung anfallen, können bequem im hinteren Teil des Ordners abgeheftet werden. Sie erhalten den Patientenordner bei Ihrem behandelnden Arzt. Die Informationsseiten des Ordners stehe hier auch zum Download für Sie bereit.
S3-Leitlinie zum Kolorektalen Karzinom
Medizinische Leitlinien sind „systematisch entwickelte Hilfen zur Entscheidungsfindung über die angemessene ärztliche Vorgehensweise bei speziellen gesundheitlichen Problemen“ und damit eine Orientierungshilfe im Sinne von „Handlungs- und Entscheidungsoptionen“, von der in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Sie sind systematisch entwickelte und wissenschaftlich begründete und praxisorientierte Handlungsempfehlungen. Ihr Hauptzweck ist die Darstellung des fachlichen Entwicklungsstandes einer Profession (State of the art). Sie geben den Angehörigen dieser Profession Orientierung im Sinne von Entscheidungs- und Handlungsoptionen. Die Umsetzung liegt bei der fallspezifischen Betrachtung im Ermessensspielraum des Arztes oder der Ärztin, ebenso sind im Einzelfall die Präferenzen der Patienten in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
S3-Leitlinie zum Kolorektalen Karzinom zum Download
Selbsthilfegruppen
Wenn Sie anfänglich Schwierigkeiten haben die „Hürde“ zu nehmen und mit Ihren engsten Angehörigen oder Freunden über Ihren Darmkrebs zu sprechen, ist es vielleicht von Vorteil sich bei anderen Betroffenen zu informieren. Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen, Hemmungen zu überwinden, Kontakte zu knüpfen und sich aus der sozialen Isolation zu befreien. Häufig werden Sie in einer Selbsthilfegruppe von den Erfahrungen der Anderen profitieren können. Dass das vor allem in der Zeit während und nach der Behandlung eine gute Ergänzung zu Betreuung und Behandlung durch Ihr Behandlungsteam sein kann, berichten uns Teilnehmer und Teilnehmerinnen immer wieder. Man kann dort ganz ungezwungen über seine Erfahrungen und Probleme sprechen und sich die Tipps anderer Betroffener einholen. Tricks und Verhaltensweisen, die einer anderen Betroffenen geholfen haben, können auch Ihr Leben erleichtern. Es sind oft die vermeintlich kleinen Dinge und praktischen Hilfen, die Ihnen „erfahrene“ Darmkrebs-Patienten geben können. Wir haben engen Kontakt zu sehr aktiven Selbsthilfegruppen und helfen Ihnen gerne bei der Kontaktaufnahme. Die ILCO ist mit einer großen Gemeinschaft in Herford repräsentiert. Sprechzeiten können im Klinikum vereinbart werden.
Deutsche ILCO e.V.
Bundesweit organisierte Selbsthilfevereinigung von Stomaträgern und Menschen mit Darmkrebs
Thomas-Mann-Straße 40, 53111 Bonn, Tel. 02 28/33 88 94 50, Fax 02 28/33 88 94 75
info@ilco.de, www.ilco.de
andere bundesweite Selbsthilfegruppen sind zum Beispiel:
NET NeuroEndokrine Tumoren Selbsthilfegruppe e.V.
Lübarser Straße 23, 13435 Berlin, Tel. 0 30/41 99 48 04, Fax 0 30/41 99 48 06
bs-net@gmx.de, www.net-shg.de
Selbsthilfegruppe für Menschen mit Darmkrebs
Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband München
Seitzstr. 8, 80538 München, Tel. 0 89/23 73-276, -278, Fax 0 89/2373-400
service@brk-muenchen.de, www.brk-muenchen.de
Bundesorganisation Selbsthilfe Krebs e.V. (Charité)
Krebspatienten helfen Krebspatienten
Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin, Tel. 0 30/450 578 306, Fax 0 30/450 578 926
ernst.bergemann@charite.de, www.selbsthilfekrebs.de
Ernährungsberatung
Astrid Göllinger, BELA Beraterin
Christina Koch, Diabetesassistentin DDG
Simone Oertmann, Diabetesberaterin DDG
Heidrun Blöbaum, Diabetesassistentin DDG
Tel.: 0 52 21 / 94 - 22 95
E-Mail: diaetassistentinnen@klinikum-herford.de
Psychosoziale Beratung und Sanitätshäuser
Sozialrechtliche Beratung
Häufig stellen Patienten mit Darmkrebs Fragen nach Rehabilitationsbehandlungen, Kur oder Schwerbehindertenausweisen.
Hierfür sind unsere Mitarbeiter aus dem Entlassungsmanagement Ihre Ansprechpartner:
• Angelika Beermann, Dipl.-Sozialpädagogin
Tel.: 0 52 21 / 94 - 27 94, Fax: 0 52 21 / 94 - 22 51, Angelika.Beermann@klinikum-herford.de
• Hans-Georg Speer, Dipl.-Sozialarbeiter
Tel.: 0 52 21 / 94 - 13 20, Fax: 0 52 21 / 94 - 22 51, Hans-Georg.Speer@klinikum-herford.de
Pflegerische Beratung
Für Fragen bezüglich Stomatherapie, Kurzzeitpflege, ambulanter Pflege und Hilfsmittelversorgung sind folgende Mitarbeiter zuständig:
• Sabine Weygandt, Fachkrankenschwester
Tel.: 0 52 21 / 94 - 14 19, Fax: 0 52 21 / 94 - 21 19, Sabine.Weygandt@klinikum-herford.de
• Dagmar Rolf, Fachkrankenschwester
Tel.: 0 52 21 / 94 - 14 23, Fax: 0 52 21 / 94 - 21 19, Dagmar.Rolf@klinikum-herford.de
Psychosoziale Beratung
„Zurück ins Leben“ – Hilfe für Krebspatienten
Medizinrechts-Beratungsnetz
Juristischen Rat in Sachen Medizinrecht gibt es bei der Stiftung Gesundheit. Sie bietet bundesweit kostenfreie Erstberatung bei Konflikten zwischen Patienten und Ärzten sowie bei Problemen mit Ihrer Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung. Das Medizinrechts-Beratungsnetz ist eine gemeinsame Einrichtung der Stiftung Gesundheit und des Medizinrechtsanwälte e.V.
www.medizinrechts-beratungsnetz.de
Kostenlose Service-Hotline: 0800/0 73 24 83
Sanitätshäuser, Apotheken, Homecare
Die Mitarbeiter unseres Entlassungsmanagement nennen Ihnen gern eine Stelle in Ihrer Nähe, über die Sie Stoma-Zubehör erhalten können.
Krebsinformationsdienst KID
Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 280, 69120 Heidelberg, Tel. 06221/41 01 21, Fax: 06221/401 80 06
KID@dkfz.de, www.krebsinformation.de
Deutsche Krebshilfe e.V.
Buschstraße 32, 53113 Bonn, Tel. 0228/72 99 00,
deutsche@krebshilfe.de, www.krebshilfe.de
Deutsche Krebsgesellschaft e.V.
Steinlestr. 6, 60596 Frankfurt am Main, Tel. 069/63 00 96 0, Fax: 069/63 00 96 66
info@krebsgesellschaft.de, www.krebsgesellschaft.de
Stiftung LebensBlicke
Bremserstraße 79, 67063 Ludwigshafen, Tel. 06 21/503 41 16, Fax 06 21/503 41 12
stiftung@lebensblicke.de, www.lebensblicke.de
Felix Burda Stiftung
Rosenkavalierplatz 10, 81925 München, Tel. 089/9250 2501, Fax 089/9250 2713
kontakt@foundation.burda.com, www.darmkrebs.de und www.darmkrebsfrueherkennung.de
Infonetz Darmkrebs
Soziale Hilfen
Härtefond
Bei der Bewältigung von finanziellen Problemen hilft auch die Deutsche Krebshilfe Bonn. Mit einem Härtefond unterstützt sie schnell und unbürokratisch Krebspatienten und deren Familien, die durch eine Erkrankung in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die finanzielle Zuwendung ist in der Höhe begrenzt und wird nur einmal gewährt. Ein einfaches Formular mit dem Nachweis der Bedürftigkeit muss ausgefüllt werden. Informationen zu diesem Thema können sie in der Broschüre finden:
„Wegweiser zu Sozialleistungen – Informationen und Hinweise“
Deutsche Krebshilfe e.V., Thomas-Mann-Staße 40, 53111 Bonn, Tel: 0228/729900
Schwerbehindertenausweis
Bei einer Krebserkrankung kann auf Antrag beim zuständigen Versorgungsamt ein so genannter „Grad der Behinderung“ festgestellt werden. Das ist die Grundlage dafür, ob jemand Rechte oder Nachteilsausgleiche in Anspruchnehmen kann. Menschen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigsten 50% vorliegt. Dann ergeben sich folgende Begünstigungen:
- Erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz
- Anspruch auf fünf Tage Sonderurlaub
- Je nach Höhe des zuerkannten Grades der Behinderung bestimmte Steuererleichterungen (Auskunft erteilt das Finanzamt)
- Gegebenenfalls vorzeitige Altersrente oder Pensionierung
- Bei bestimmten weiteren gesundheitlichen Einschränkungen werden folgende Vergünstigungen gewährt, wie z.B. Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Eigenanteil oder Kfz-Steuerermäßigung (Vorraussetzung ist das Merkzeichen „G“ für erhebliche Gehbehinderung)
- Unentgeldliche Beförderung von Begleitpersonen (Vorraussetzung ist „B“ Notwendigkeit der Begleitperson)
- Parkerleichterung und Kfz-Steuerbefreiung (Voraussetzung ist „aG“: außergewöhnliche Gehbehinderung)
- Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühr (Vorraussetzung ist „RF“ für Rundfunk- und Fernsehgebührbefreiung)
Anträge zur Anerkennung als schwerbehinderter Mensch sind bei den Versorgungsämtern zu stellen. Es gibt hierzu ein Antragsformular. Bei der Ausfüllung und Weiterleitung hilft Ihnen auch der Sozialdienst unserer Krankenhäuser oder die Bürgerberatung der Gemeindeverwaltung.


