Informationspflichten im Vergabebereich VOB/A und VOL/A

Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen gemäß § 19 Absatz 5 VOB/A
Gemäß § 19 Absatz 5 VOB/A -Ausgabe 2009- sind Unternehmen fortlaufend auf Internetportalen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen zu informieren, wenn der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.


Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung gemäß VOB/A:
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Zuschlagserteilung gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A
Gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A -Ausgabe 2009- ist nach der Zuschlagserteilung auf Internetportalen zu informieren, wenn bei den Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden für die Dauer von 6 Monaten vorgehalten.

Zuschlagserteilung gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A:
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Zuschlagserteilung gemäß § 19 Absatz 2 VOL/A
Gemäß § 19 Absatz 2 VOL/A -Ausgabe 2009- ist nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren. Diese Informationen werden für 3 Monate vorgehalten.

Zuschlagserteilung gemäß § 19 Absatz 2 VOL/A:
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Aktuelle Informationen aus dem Klinikum Herford

Hier finden Sie die aktuellen Neuigkeiten aus unserem Klinikum.